Dagmar Nieschke-Poll
Psychologische Psychotherapeutin
Psychotherapie - Beratung - Coaching
privat und alle Kassen
Häufige Fragen

Geht es in der Verhaltenstherapie nur um "Verhalten"?
Der Verhaltenstherapie liegt eine ganzheitliche Betrachtungsweise des Menschen zu Grunde. Sie bezieht sowohl die Ebene der Gedanken (Kognitionen) und der Gefühle (Emotionen), als auch der körperlichen Reaktionen (Physiologie) und des konkreten Handelns ein.
Welches Menschenbild liegt der Verhaltenstherapie zugrunde?
Verhaltenstherapie ist patientenorientiert, das heißt, das Vorgehen ist immer individuell auf Sie, auf Ihre Erfahrungen, Ihre Lebenssituation, Ihre Probleme und Ziele zugeschnitten. Verhaltenstherapie respektiert Patienten als autonome Partner in der Therapie. Ihre persönlichen Ziele bestimmen die Ziele der Therapie. Während der gesamten Behandlung sind Sie über jeden Veränderungsschritt genau informiert und wissen stets, was aus welchem Grund geschieht und entscheiden, ob und wie Sie Ihre Ziele erreichen möchten.
Kann Psychotherapie "Nebenwirkungen" haben?
Oft werden in Therapiesitzungen ernste Probleme oder schwierige Erfahrungen thematisiert - bevor es zu einer Erleichterung und wirksamen Veränderung kommt, kann es daher sein, dass zeitweise z. B. belastende Gefühle in der Vordergrund treten. Auch hierbei werden Sie therapeutisch unterstützt, indem Sie etwa konkrete Bewältigungsstrategien erlernen.
Was bedeutet "Expositionstherapie"?
Bei verschiedenen Störungen, insbesondere bei Ängsten, hat es sich als besonders wirkungsvoll erwiesen, in den problematischen Situationen des Alltages realistisch und intensiv neue Erfahrungen zu machen. Im Verlauf der Therapie und nach entsprechender Vorbereitung werden dazu Übungssituationen erarbeitet, in denen Patienten - meist zunächst gemeinsam mit der Therapeutin - bisher gemiedene Situationen aufsuchen und dort die neu gelernten Bewältigungsmöglichkeiten einsetzen. So kann ganz praktisch erfahren werden, dass wirklich eine Veränderung stattgefunden hat.
Können Angehörige an der Therapie teilnehmen?
Wenn es für Ihre Therapie sinnvoll ist, und wenn Sie es möchten, können Angehörige, wie z. B. Partner, zu einzelnen Sitzungen hinzugezogen werden.
Wie ist es mit der Schweigepflicht?
Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Das heißt, alles, was ich im Rahmen der Sitzungen erfahre, behandele ich streng vertraulich. Nur, wenn Sie mir ausdrücklich Ihr Einverständnis geben, werde ich Informationen weitergeben.
Besteht eine Zusammenarbeit mit Ärzten?
Bei manchen seelischen Störungen ist eine ärztliche Untersuchung oder Mitbehandlung sinnvoll. Auch wenn Sie wegen Ihrer Probleme bereits in ärztlicher Behandlung sind, arbeite ich bei Bedarf und in Abstimmung mit Ihnen mit Ihrem Arzt zusammen.
Wie stehen Psychotherapie und Medikament zueinander?
In der Regel ist eine Psychotherapie ohne zusätzliche Medikamente wirkungsvoll. Bei verschiedenen Störungen hat es sich jedoch als sinnvoll erwiesen, die Therapie durch eine zielgerichtete Medikation zu unterstützen. Dann ist eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich. Dies wird innerhalb der Therapie besprochen. Sollten Sie bereits Medikamente nehmen, sollten Sie diese auf jeden Fall wie gewohnt weiter einnehmen.
Benötige ich eine ärztliche Überweisung?
Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist keine Überweisung Ihres Arztes erforderlich. Sie können nach der Terminvereinbarung einfach zum ersten Gespräch kommen; wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie dazu Ihre Krankenkassen-Chipkarte mit.